§ 73 Abs 2 AVG idF BGBl I 1998/158 (Entscheidungspflicht; Devolutionsantrag, Bewilligung, Voraussetzungen, ua wenn Verzögerung „nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist; Voraussetzung eines ausschließlichen Verschuldens der Behörde, keine)
VwGH 27.10.1999, 99/09/0052