§ 56 AVG (Bescheid; Abhängigkeit von anderem Bescheid; Bewilligungspflicht nach Bauordnung abhängig von Genehmigung nach anderem Gesetz; Errichtungsrecht nach GewO vor Rechtskraft)
§ 56 AVG (Bescheid; Abhängigkeit von anderem Bescheid; Bewilligungspflicht nach Bauordnung abhängig von Genehmigung nach anderem Gesetz; Errichtungsrecht nach GewO vor Rechtskraft)