vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 24. 2. 2000, 99/02/0276 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2001/683ZfV 2001, 307

§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, „die als erwiesen angenommene Tat“; Geschwindigkeitsüberschreitung, Tatortumschreibung, „bei Strkm 91,000“, Streckenbezeichnung)

VwGH 24.02.2000, 99/02/0276

Die Angabe „bei Strkm 91,000“ in der Tatortumschreibung des StrafErk wegen § 20 Abs 2 StVO ist nicht auf einen Punkt, sondern auf eine in diesem Straßenkilometerbereich gelegene Strecke zu beziehen. Eine derartige Tatortumschreibung entspricht dem Gebot des § 44a Z 1 VStG (vgl VwGH 26.01.2000, 98/03/0089, mwN).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!