§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, „die als erwiesen angenommene Tat“; Geschwindigkeitsüberschreitung, Tatortumschreibung, „bei Strkm 91,000“, Streckenbezeichnung)
VwGH 24.02.2000, 99/02/0276
Die Angabe „bei Strkm 91,000“ in der Tatortumschreibung des StrafErk wegen § 20 Abs 2 StVO ist nicht auf einen Punkt, sondern auf eine in diesem Straßenkilometerbereich gelegene Strecke zu beziehen. Eine derartige Tatortumschreibung entspricht dem Gebot des § 44a Z 1 VStG (vgl VwGH 26.01.2000, 98/03/0089, mwN).