§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerden, Unzuständigkeit des VwGH, mangelnder Bescheidcharakter der Aufforderung zum Strafantritt)
VwGH 22.03.1999, 99/17/0137
Die Aufforderung zum Strafantritt ist eine Voraussetzung für den Vollzug der Freiheitsstrafe, jedoch keine endgültige, die Sache erledigende und damit B-Charakter besitzende E gem Art 130 B-VG. Sie unterliegt nicht der abgesonderten Anfechtung im o Instanzenzug und kann auch nicht mit einer VwGH-Beschw angefochten werden (VwGH 24.05.1995, 94/03/0310, 0311, 95/03/0107, 0108; 17.05.1991, 91/17/0063; überdies zum FinStrG: VwGH 31.05.1995, 95/16/0064). Zurückw wegen offenbarer Unzuständigkeit des VwGH.