§ 42 Abs 3 VwGG (Bescheidbeschwerde, Aufhebung des Bescheides, Rückwirkung; Wegfall der Rechtsgrundlage für nachfolgende Bescheide; Aufhebung eines abweisenden Berufungsbescheides, Wirksamwerden des erstinstanzlichen bewilligenden Bescheides; Vorliegen einer gewerbebehördlichen Bewilligung als Vorfrage in Bauverfahren)