§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, Voraussetzungen, ua Darlegung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses und dessen Glaubhaftmachung; Ersatzzustellung, behauptetes verspätetes Zukommen, konkrete Angabe über Zurkenntnisgelangung der Zustellung, keines)
VwGH 24.02.2000, 99/02/0331, 0351