§ 42 Abs 1 VwGG (Erkenntnis, Abweisung der Beschwerde oder Aufhebung des Bescheides; Unzulässigkeit eines Abänderungsantrages)
§ 42 Abs 1 VwGG (Erkenntnis, Abweisung der Beschwerde oder Aufhebung des Bescheides; Unzulässigkeit eines Abänderungsantrages)