§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol, Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt, Alkotest, Verweigerung, Zurechnungsfähigkeit im Zeitpunkt der Aufforderung, Sachverständigenfrage, hier: keine; Verneinung der Dispositionsunfähigkeit nach Befragung des Unfallarztes und Meldungslegers aufgrund situationsbezogenem Verhalten des Probanden)
VwGH 28.01.2000, 99/02/0042