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VwGH 24. 2. 2000, 98/02/0090 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2001/618ZfV 2001, 294

§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol, Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt, Alkotest, Verweigerung, Strafbarkeit, keine bei Vorführung zur klinischen Untersuchung gemäß § 5 Abs 5 Z 2)

§ 5 Abs 5 Z 2 StVO (Alkoholbeeinträchtigung, Feststellung, Vorführung zur klinischen Untersuchung durch Organe der Straßenaufsicht, wenn Alkomattest aus in Person des Probanden gelegenen Gründen nicht möglich)

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