§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (siehe oben 98/01/0468, 19.01.2000; schwere Körperverletzung durch Faustschlag ins Gesicht, Nichtberücksichtigung eines der Tat vorausgegangenen erheblichen Provokationsmitverschuldens des Verletzten)
VwGH 19.01.2000, 99/01/0377
§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (siehe oben 98/01/0468, 19.01.2000; schwere Körperverletzung durch Faustschlag ins Gesicht, Nichtberücksichtigung eines der Tat vorausgegangenen erheblichen Provokationsmitverschuldens des Verletzten)
VwGH 19.01.2000, 99/01/0377