§ 115 Abs 3 GSVG (Anerkennung der Wirksamkeit verspätet errichteter Beiträge; Zweck der Regelung; Schließen geringfügiger Lücke im Versicherungsverlauf; keine Anwendung zwecks Erzielung höherer Leistungen aus der Pensionsversicherung)
VwGH 17.11.1999, 96/08/0060