§ 36a Abs 1 Z 2 WehrG (Präsenzdienst, Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung, besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen; Harmonisierungspflicht)
VwGH 22.02.2000, 99/11/0174
Die bel Beh sieht eine Verletzung der Harmonisierungspflicht durch den Bf darin, dass der Kündigungstermin des Pachtvertrages nicht korrigiert worden sei, zumal nicht erkennbar sei, dass die Mutter des Bf, die den Betrieb während der Schlosserlehre des Bfs bewirtschaftet habe, den Betrieb nicht als Pächterin für die Dauer des Grundwehrdienstes des Bfs hätte weiterführen können.