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VwGH 23. 2. 2000, 97/09/0028 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2001/576ZfV 2001, 275

§ 21 Abs 1 HVG (Beschädigtenrente, Minderung der Erwerbsfähigkeit im Hinblick auf das allgemeine Erwerbsleben)

§ 22 idF BGBl 1964/27 HVG (ebenso, Minderung der Erwerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der Tauglichkeit zu einer zumutbaren Erwerbstätigkeit, berufskundliche Einschätzung; Einstellung der Beschädigtenrente nach Aufstieg vom Maurer zum Bautechniker)

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