vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 21. 4. 1999, 98/03/0323 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2001/551ZfV 2001, 269

§ 94 Abs 3 lit b Bgld JagdG 1988 (Verbot des Verabreichens von Futter und Salz an Wild in Jagdgebieten, in denen Rot- und Rehwild vorkommt, ausgenommen Kirrplätze für Schwarzwild)

VwGH 21.04.1999, 98/03/0323

1. § 94 Abs 3 lit b Bgld JagdG 1988 verwendet die vom Bf angeführten Begriffe „Futterstellen“ und „Kirrungen“ nicht. Das „Verabreichen von Futter und Salz an Wild“ iSd gen Best erfordert keine best Fütterungseinrichtungen und kann insb auch durch bloßes Auslegen von Futtermaterial und Salz erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!