§ 12 Abs 4 lit a Sbg GVG (Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte, Bestätigung des Grundverkehrsbeauftragten, keine, Verweis an Grundverkehrslandeskommission, Befürchtung dass Rechtserwerber Gegenstand des Rechtsgeschäftes nicht seiner Erklärung gemäß nutzen wird; Zweifel an erklärter Nutzungsart ausreichend, Befürchtung der Nutzung als Zweit- nicht Hauptwohnsitz)
VwGH 24.02.2000, 98/02/0073