§ 13 Abs 1 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe, gerichtliche Verurteilungen)
§ 26 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs 1 und 2 , günstige Prognose; Anwendung bei bestehender Gewerbeberechtigung, keine)