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VwGH 2. 2. 2000, 99/04/0216 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/540ZfV 2001, 267

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Absehen, Gründe, vorwiegendes Gläubigerinteresse, Voraussetzungen, Liquidität zur Erfüllung aller bestehender Forderungen, keine bei Sicherung bloß neu entstandener Forderungen)

VwGH 02.02.2000, 99/04/0216

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