vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2. 2. 2000, 99/04/0188 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/537ZfV 2001, 266

§ 81 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Änderung, notwendige Interessenswahrung, Genehmigung; Gesundheitsgefährdung und unzumutbare Belästigung, Sachverständigenfrage; Genehmigungsbescheid, Aktenwidrigkeit)

VwGH 02.02.2000, 99/04/0188

Der bel Beh (BMwA) ist im Rahmen ihrer Beweiswürdigung eine Aktenwidrigkeit insofern unterlaufen, als sie zur Begr der (wohl als Tatsachenfeststellung gemeinten) Aussage, es sei sowohl eine Gesundheitsgefährdung als auch eine unzumutbare Belästigung eines gesunden, normal empfindenden Erwachsenen und eben solchen Kindes auszuschließen, sowohl auf die im erstinstanzl als auch die im letztinstanzl Verf eingeholten GA verweist und dabei, wie sich aus der spruchgem Erledigung, näml der Genehmigung des Ansuchens ohne Vorschreibung jegl Auflagen, ergibt, davon ausging, auch nach dem im erstinstanzl Verf eingeholten medizin GA beziehe sich die diesbezügl Aussage auf das eingereichte Projekt ohne weitere Lärmschutzmaßnahmen. Tatsächl gelangte der im erstbeh Verf beigezogene medizin AmtsSV zu seiner Aussage, während der Tagesstunden sei eine unzumutbare Lärmbelästigung für den ungünstigst gelegenen Nachbarn nicht anzunehmen, nur unter der Voraussetzung der Errichtung einer 2 m hohen Sichtschutzwand zum Nachbarn und dass keine Hintergrundmusik dargeboten werde sowie kein Musiklärm aus dem Gastlokal in den Gastgarten dringen könne. Überdies bezieht sich diese Aussage (entspr dem damaligen Inhalt des Ansuchens der mitbet Partei) nur auf eine Betriebszeit bis tägl 21.30 Uhr und nicht, wie nunmehr mit dem angef B genehmigt, bis 22.00 Uhr. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!