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VwGH 2. 2. 2000, 99/04/0030, 0049, 0054, 0059 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/535ZfV 2001, 266

§ 102 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Rauchfangkehrer, besondere Voraussetzungen, Bedarf)

§ 102 Abs 2 GewO 1994 (Bedarfsfeststellung, Prüfungsmaßstab, gegenwärtiger und zu erwartender Bedarf; Befragung der im Kehrbezirk liegenden Gemeinden; Kenntnis über aktuelle Bautätigkeit, Wesentlichkeit, keine; Bedachtnahme auf Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden in Gewerberechtsverfahren betreffend anderen Gewerbeanmelder)

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