§ 33 FrG 1997 (Ausweisung; keine Verpflichtung zur Ausreise in ein bestimmtes Land)
§ 75 Abs 1 FrG 1997 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat)
§ 34 Abs 1 VwGG (Mangel der Berechtigung zur Beschwerdeerhebung)
§ 33 FrG 1997 (Ausweisung; keine Verpflichtung zur Ausreise in ein bestimmtes Land)
§ 75 Abs 1 FrG 1997 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat)
§ 34 Abs 1 VwGG (Mangel der Berechtigung zur Beschwerdeerhebung)