§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; allgemeine Lage bzw bloße Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit allein nicht asylrelevant; Christen im Irak)
VwGH 24.02.2000, 99/20/0303
Die allg Lage einer Minderheit bzw die bloße Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit kann noch nicht als asylrechtl relevante Verfolgung angesehen werden, wenn nicht konkrete, den Asylwerber persönl betr Umstände hinzutreten, die eine andere Einschätzung gebieten. Die von der Bf (Christin im Irak) im VerwVerf angegeben wirtschaftl Schwierigkeiten, die die Bf tlw auf ihre Zugehörigkeit zur christl Glaubensgemeinschaft im Irak zurückführte, ist nicht als ausreichend zu erachten, um daraus eine dem irak Staat zuzurechnende, die Lebensgrundlage der Bf massiv bedrohende Verfolgung ableiten zu können. Ablehnung.