§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Desertion aus staatlicher Militäreinheit aus religiösen Gründen; Asylrelevanz nur, wenn Bestrafung wegen Militärdienstverweigerung im Vergleich zu anderen Staatsbürgern aus Konventionsgründen strenger wäre)
VwGH 24.02.2000, 99/20/0278