§ 10 Abs 4 Satz 1 FrG (Aufenthaltserlaubnis, Erteilung trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes, kein diesbezügliches Antragsrecht)
VwGH 17.02.2000, 99/18/0236
2. Das durch Art 3 EMRK verfgesgew Recht, nicht der Folter oder unmenschl oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, erfordert es nicht, einem in einem anderen Staat iS dieser Best bedrohten Fremden über den durch die §§ 57 iVm 75 FrG und § 8 AsylG 1997 in wirksam (Art 13 EMRK) durchsetzbarer Weise gewährleisteten Schutz vor Abschiebung in diesen Staat hinaus auch einen auf ParteiA durchsetzbaren Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung gem § 10 Abs 4 FrG zu gewähren. Abw.