§ 66 Abs 1 FrG 1997 (Anordnung der Schubhaft, Absehen, keines; Zweckerreichung durch gelindere Mittel, keine bei bereits zweifachem Identitätswechsel)
§§ 72 ff FrG 1997 (Rechtsschutz durch unabhängige Verwaltungssenate, Schubhaftbeschwerde, Prüfungsumfang; aufrechtes Aufenthaltsverbot, Bindungswirkung; Prüfung der Erfolgsaussichten einer Aufhebung oder der Gründe, keine)