§ 4 idF vor Nov BGBl I 1999/4 AsylG 1997 (Zurückweisung von Asylanträgen wegen Drittstaatsicherheit; Ermittlung der Rechtslage im potentiellen Drittstaat, Schutzmöglichkeit für konkreten Asylwerber, Prüfung des bleiberechtes zumindest iS eines Abschiebungsschutzes, Prüfung der praktischen Umsetzung der für ausreichend anzusehenden Rechtslage durch die Drittstaatbehörden bei Anhaltspunkten für Mängeln in der Vollzugspraxis; Effektivität der Drittstaatsrechtslage, Bedeutsamkeit von Berichten des UNHCR; Konkretisierungserfordernis bei Behauptung des Vorhandenseins menschenrechtswidriger Zustände für Asylwerber; Auffanglager Györ; Drittstaat Ungarn, ungarische Rechtslage ab 1. 3. 1998, ungarisches AsylG 1997)