§ 17 Abs 1 FrG 1992 (Ausweisung; Gegenstandsloswerden der Ausweisung durch Ausreise sowie nachträgliche Legalisierung des Aufenthaltes; vorübergehendes Aufenthaltrecht im Falle späterer erneuter Unrechtmäßigkeit des Aufenthaltes)
§ 57 Abs 1 FrG 1997 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat)