§ 18 Abs 2 Z 1 FrG 1992 (Aufenthaltsverbot; Voraussetzungen für Verhängung; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe; Abstellen auf Urteil des Strafgerichtes; Behauptung der zu Unrecht erfolgten Verurteilung)
VwGH 16.12.1999, 98/21/0160
Die bel Beh durfte angesichts des unbestritten rk Urteils des LG für Strafsachen Wien - womit für sie bindend feststand, dass der Bf die zugrunde liegenden Straftaten begangen hatte (VwGH 08.10.1997, 95/21/0900) - den Tatbestand des § 18 Abs 2 Z 1 FrG als verwirklicht ansehen. Daran ändert auch der Hinweis des Bf nichts, dass er die Hoffnung habe, eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen zu Unrecht erfolgter Verurteilung zu erlangen. Abw.