§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Haft wegen Forderung eines ausstehenden Kaufpreises, Zusammenarbeit von Privaten mit dem Staat nur maßgeblich, wenn Anknüpfung an Gründe der FlKonv; zu erwartende Strafe wegen Übertretung passrechtlicher Vorschriften nicht asylrelevant)
VwGH 27.01.2000, 98/20/0412, 0413