§ 113 FrG 1997 (Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltszweck; Studium; Aufenthaltsbewilligung; unselbständige Erwerbstätigkeit; Quotenpflicht, keine)
VwGH 04.02.2000, 98/19/0223
Die Auffassung des Bf, die ihm zuletzt zum Zweck des Studiums erteilte AufenthaltsBew gelte gem § 113 Abs 5 erster Satz FrG 1997 als NiederlassungsBew und § 113 Abs 4 FrG 1997 stehe dem nicht entgegen, erweist sich aus nachstehenden Überlegungen als zutreffend: