§ 18 FrG 1992 (Aufenthaltsverbot)
§ 21 FrG 1992 (Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes)
§ 33 Abs 1 VwGG (Gegenstandslosigkeit der Beschwerde; nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses; Beschwerdeverfahren bei/nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltsverbotes)