§ 27 Abs 4 FrG (Berufung gegen ein Aufenthaltsverbot eines sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhaltenden Fremden, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung, Erforderlichkeit der sofortigen Ausreise im Interesse der öffentlichen Ordnung)
§ 64 Abs 2 AVG (Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung, tunlichst schon im über die Hauptsache ergehenden Bescheid)