§ 17 Abs 1 FrG 1992 (Ausweisung; Verlust der Rechtswirkungen der Ausweisung durch Abschiebung)
§ 54 Abs 1 FrG 1992 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat)
§ 34 Abs 1 VwGG (Mangelnde Berechtigung zur Beschwerdeerhebung; Beschwerdeerhebung gegen Ausweisungsbescheid nach Abschiebung)