§ 20 Abs 1 FrG 1992 (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes; Interessenabwägung; volle soziale Integration; Suchtgifthandel)
VwGH 05.11.1999, 96/21/0826
Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist im Falle der Begehung des Deliktes des Suchtgifthandels auch bei ansonsten voller sozialer Integration des Fremden nicht rechtswidrig (VwGH 10.09.1997, 97/21/0375). Der Bf wurde unter anderem wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 12 Abs 1 SGG verurteilt. Von daher ist das Ergebnis der von der bel Beh gem § 20 Abs 1 FrG vorgenommenen Interessenabwägung zu Ungunsten des Bf frei von Rechtsirrtum.