§ 7 BStG 1971 (Enteignungsverfahren, Kosten; AHR und RATG als Erkenntnisquellen für die Berechnung der Höhe der Kosten der Vertretung)
VwGH 24.02.2000, 98/06/0202
Die Tarife der Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR) des Öst Rechtsanwaltskammertages iVm dem RATG sind für die Ermittlung der angemessenen Entlohnung des RA eine maßgebl Erkenntnisquelle (VwGH 14.04.1994, 93/06/0231).