§ 30d Abs 1 Stmk GehG (Entschädigung für Beamte mit Leitungsfunktion oder besonderen Aufgaben neben den referatsmäßig aufgetragenen Tätigkeiten, Bemessung in Prozent von V/2)
Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Verletzung der Entscheidungspflicht)
Art 137 B-VG (Kausalgerichtsbarkeit, vermögensrechtliche Ansprüche gegen Gebietskörperschaften außer bei Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder der Verwaltungsbehörden; Antrag auf Flüssigstellung der Zulage gemäß § 30d Stmk GehG )