§ 5 Abs 1 DMSG (Zerstörung oder Veränderung eines Denkmals, Bewilligungspflicht; Verfahren, Parteistellung, Antragsteller, Miteigentümer hinsichtlich subjektiver Rechtsverletzung)
VwGH 27.10.1999, 98/09/0307
Mit angef B wurde in einem durch A der mitbet Partei eingeleiteten Verf gem § 5 Abs 1 DMSG die Berufung der Bf von der bel Beh abgewiesen und festgestellt, dass der Bf (Miteigentümer ggstdl Denkmals) nicht Partei iSd § 8 AVG sei.