§ 1 Abs 1 DSG (Personenbezogene Daten, Geheimhaltungsschutz, schutzwürdiges Interesse; Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, Veröffentlichung von Daten, Übermittlung eines Schreibens durch Stadtbaudirektion oder Landeshauptmann, Veranlassung einer Veröffentlichung, keine)
VwGH 29.09.1999, 99/12/0235