§ 7 DSG idF vor BGBl 1999/165 (Datenschutz, öffentlicher Bereich, Zulässigkeit der Übermittlung; unzulässige Übermittlung einer geheimen Telefonnummer durch die Post- und Telegraphendirektion an ein Kreditinstitut)
§ 7 DSG idF vor BGBl 1999/165 (Datenschutz, öffentlicher Bereich, Zulässigkeit der Übermittlung; unzulässige Übermittlung einer geheimen Telefonnummer durch die Post- und Telegraphendirektion an ein Kreditinstitut)