§ 75 Abs 2 ÄrzteG (Beitrag für den Wohlfahrtsfonds, Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Zulässigkeit von „Fixbeträgen“)
§ 79 Abs 5 ÄrzteG (Beschwerdeausschuss der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer, Zusammensetzung; Austausch eines Mitgliedes während Funktionsperiode bei Feststehen der Rechtswidrigkeit der Bestellung)