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VwGH 18. 1. 2000, 99/11/0087 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2001/425ZfV 2001, 217

§ 12 Beitrags- und UmlagenO der Ärztekammer für Stmk (Vorauszahlungen zu je einem Viertel am 15. 3, 15. 6, 15. 9 und 15. 12; keine Verzinsung)

VwGH 18.01.2000, 99/11/0087

Der Bf meint, die vierteljährl zu leistenden Vorauszahlungen wären zu verzinsen gewesen, weil die Beiträge grundsätzl mit Ablauf des Jahres, für das sie vorgeschrieben werden, fällig werden. Die Zinsen aus den Vorauszahlungen wären ihm gutzuschreiben gewesen.

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