§ 72 Abs 4 Z 2 TierärzteG (Befreiung von den Voraussetzungen für die Erlangung eines Fachtierarzttitels, ua Nachweis, dass Antragsteller mindestens sechs Jahre lang regelmäßig und überwiegend ganztägig und in hauptberuflicher Stellung tätig war)
VwGH 9. 11. 1999, 98/11/0014