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VwGH 25. 1. 2000, 99/05/0091 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2001/410ZfV 2001, 213

§ 25 Abs 1 Oö BauO 1994 (Bewilligungspflicht, Ausnahmen; Lärmschutzwände, Schallschutzwände, die nach anderen Rechtsvorschriften vorgesehen sind oder errichtet werden; es reicht die Erteilung einer Auflage bei Erteilung einer anderen Bewilligung; Berücksichtigung des Rechts auf Errichtung und Betrieb vor Rechtskraft nach der GewO)

VwGH 25.01.2000, 99/05/0091

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