§ 16 Abs 2 Oö BauO 1994 (Grundabtretung; Erlöschen dringlicher Rechte am Grundstück mit der bücherlichen Übertragung des Eigentumsrechtes der bescheidmäßig abzutretenden Grundflächen; verfassungskonforme Interpretation; Feststellung des Erlöschens nur bei Notwendigkeit; Reallast der Räumung eines Baches)