§ 21 Abs 6 Nö BauO (Bauverfahren, Verlust der Parteistellung, Wiedererwerb; Nachweis, dass ohne Verschulden gehindert gewesen, die Parteistellung nach § 6 Abs 1 zweiter Satz spätestens in der Bauverhandlung geltend zu machen; Geltendmachung der Einwendungen bis drei Monate nach dem angezeigten Baubeginn, binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses; Wegfall des Hindernisses vor Baubeginn, Einhaltung der Zweiwochenfrist)
VwGH 25.01.2000, 98/05/0113