§ 2 Abs 2 lit b AuslBG (Beschäftigung, Begriff, Arbeitnehmerähnlichkeit; Architekturaufträge aufgrund eines Werkvertrages, Erlassung eines nicht beantragten Feststellungsbescheides betreffend Arbeitnehmerähnlichkeit statt des beantragten)
§ 3 Abs 1 AuslBG (Beschäftigung von Ausländern, Bewilligung)