§ 4 Abs 7 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Voraussetzungen, bei Überschreitung der Bundeshöchstzahl Versagung außer bei Ausländern mit Anspruch nach dem AlVG; hier rechtswidrige Versagung einer Beschäftigungsbewilligung)
§ 21 AuslBG (beschränkte Parteistellung des Ausländers; Recht des Arbeitnehmers auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung, keines)