§ 2 Abs 4 AuslBG (Beschäftigung, Begriff, Gesellschafter, Feststellungsverfahren; Arbeitsleistungen die typischerweise im Arbeitsverhältnis erbracht werden, Einfluss auf Geschäftsführung, Prüfpflicht)
VwGH 15.12.1999, 98/09/0176
Dass im BeschwFall Arbeitsleistungen, die „typweise in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden“, erbracht wurden, ist im Beschwerdefall unstrittig. In der Frage des tatsächl vom ausländ Gesellschafter persönl ausgeübten wesentl Einflusses auf die Geschäftsführung der OEG aber hat die bel Beh den angef B mit einem relevanten VerfMangel belastet.