§ 3 Abs 1 AuslBG (Beschäftigung von Ausländern, Voraussetzungen)
§ 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (bewilligungslose Beschäftigung von Ausländern, Strafbestimmung; Fahrlässigkeit genügt)
§ 28a Abs 3 AuslBG (verantwortlicher Beauftragter, Bestellung, Wirksamkeit, schriftliche Mitteilung samt Zustimmungsnachweis an zuständiges Arbeitsinspektorat, Einlangen; hier Fehlen)