§ 17 Abs 2 Z 6 FrG 1992 (Ausweisung; Voraussetzungen; Betretenwerden innerhalb eines Monats; Behördenkontakt anlässlich der Stellung eines Asylantrages als Betretenwerden)
VwGH 20.09.1999, 96/21/0476
Der Bf räumt selbst ein, am 10. 11. 1995 von Ungarn kommend mit Hilfe eines Schleppers in das österreich Bundesgebiet eingereist zu sein. Er tritt auch den Feststellungen der bel Beh nicht entgegen, hiebei weder im Besitz eines Reisedokumentes noch eines Sichtvermerkes gewesen zu sein. Er verweist jedoch darauf, noch am selben Tag in Osterreich einen A auf Gewährung von Asyl gestellt zu haben, somit von sich aus an die Beh herangetreten zu sein - was vom Tatbestandselement „betreten" nicht umfasst sei. Ein solches setze nämlich voraus, dass ein Organ iSd § 35 VStG die Tatbegehung unmittelbar wahrnehme.