§ 55 Abs 1 Z 1 FrG (Ausstellung eines Fremdenpasses auf Antrag, Erfordernis des Interesses der Republik an der Ausstellung im Hinblick auf die Person des Betroffenen)
VwGH 02.09.1999, 96/18/0137
Mit Blick auf § 55 Abs 1 Z 1 FrG wendet der Bf gegen den angef B ein, dass ein „Interesse der Republik" an der Ausstellung eines Fremdenpasses iSd Einleitungssatzes der gen Regelung für ihn schon deshalb bestehe, weil er mit einer österr Staatsbürgerin in aufrechter Ehe lebe, dieser Ehe eine Tochter - ebenfalls eine Österreicherin - entstamme, und der Bf für beide Genannten sorgepflichtig sei.